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Schiefergas – ein Energieträger der Zukunft?
Vorkommen von Schiefergas
Weltweit laufen die Diskussionen, was passieren soll, wenn die Erdgasvorräte einmal zu Ende gehen. Dabei gibt es einige interessante Alternativen, zu denen nicht nur das Biogas gehört. Aktuell beschäftigen sich die Energieexperten auch mit dem Schiefergas, das das konventionelle Erdgas zumindest teilweise ersetzen könnte. Es hat den Vorteil, dass es nicht erst aufwändig gesucht werden muss, weil man dessen Präsenz in den Schieferschichten logisch voraussetzen kann. Vor allem in brüchigen Schieferschichten kann mit rentablen Mengen an Gas gerechnet werden. Es sammelt sich in Öffnungen, kann aber auch vom Material selbst absorbiert werden. Dieser Teil wird dann nach und nach in die Öffnungen abgegeben, wenn das dort vorhandene Schiefergas abgesaugt worden ist.
Schiefergas weltweit
Nach derzeitigen Schätzungen gehen die Geologen davon aus, dass es weltweit rund 450 Millionen Kubikmeter dieses Schiefergases gibt, wobei die Schwerpunkte bei den Lagerstätten in Russland und den Vereinigten Staaten vermutet werden. Auch in Europa sollen sich mehr als zwanzig Billionen Kubikmeter dieses energiewirtschaftlich interessanten Ersatzes für konventionelles Erdgas finden.
Schiefergas in Deutschland
Neben Schweden und Polen hat auch die Bundesrepublik Deutschland bereits mit der Erschließung derartiger Lagerstätten begonnen. Die drei internationalen Großfirmen Exxon, BNK Petroleum und 3Legs Resources sind bereits in mehreren Bundesländern mit Probebohrungen unterwegs. Vorerst soll sich die Erschließung auf etwa 2,7 Prozent der Fläche der Bundesrepublik beschränken. Vor allem Niedersachsen scheint von Mutter Natur hier besonders gut bedacht worden zu sein. Die Energieexperten gehen derzeit in ihren Schätzungen davon aus, dass die Dauer der Nutzung fossiler Brennstoffe mit diesen Vorkommen zwischen drei und fünf Jahrzehnten verlängert werden kann.
Quelle: www.energieblog24.de
Hausbesitzer mit einer Photovoltaikanlage brauchen eine besondere Haftpflichtversicherung
Als Hausbesitzer sollte man sowohl über die Wohngebäudeversicherung als auch die Haftpflichtversicherung verfügen. Allerdings ist dieser Schutz für den Besitzer des Hauses mit klassischer Energienutzung ausreichend. Beachten sollten Besitzer einer Photovoltaik-Anlage nämlich, dass hier oftmals besondere Ansprüche an den Schutz im Rahmen der Haftpflicht sowie auch im Hinblick auf die Wohngebäudeversicherung gestellt sind.
Viele Besitzer der Wohngebäudeversicherung fühlen sich mit den üblichen Versicherungen im Hinblick auf Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie Privater Haftpflichtversicherung für ihr Haus und ihr privates Umfeld richtig abgesichert. Fakt ist allerdings, dass die Versicherungen sich im Regelfall nur auf Sachschäden beziehen, die aus versicherten Risiken resultieren. Für Bauherren kann sich durch die Installation von Kollektoren oder Solarmodulen eine neue Versicherungssituation ergeben, die der Versicherungsgesellschaft unbedingt mitgeteilt werden muss. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes ist bei Installation einer Photovoltaikanlage dringend erforderlich! Zwar ergibt sich hier für den Besitzer der Photovoltaik-Anlage oftmals eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge – allerdings sind die Hausbesitzer dafür auf der sicheren Seite.
Einen wichtigen Aspekt beim Betrieb der Photovoltaik-Anlage stellt hier die Haftpflichtversicherung dar. Gerade durch Sturm kann es sich beispielsweise ergeben, dass Personen- oder Sachschäden durch herabfallende Teile der Solaranlage gegeben sind. Hier ist der Einschluss dieses Risikos beziehungsweise eine Information der Versicherungsgesellschaft über das neue Risiko im Rahmen der Haftpflichtversicherung sehr wichtig.
Mit einer guten Absicherung kann eine Art von Vollkasko-Schutz für die Photovoltaik-Anlage erzielt werden, der auch eine angemessene Haftpflichtversicherung beinhaltet. Hier ist nicht nur die Absicherung der mehr oder weniger klassischen Gefahren wie Sturm und Leitungswasser, Feuer oder Hagel abgesichert. Auch Bedienungsfehler und Vandalismus sowie Diebstahl, Kurzschluss und Sabotage sind im Komplettpaket enthalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der angemessen Schutz der Haftpflichtversicherung, um die aus der Photovoltaik-Anlage resultierenden Gefahren und die Haftpflichtansprüche Dritter umfassend abzusichern.
Achtung: Betreiber der Photovoltaikanlage werden als Gewerbetreibende betrachtet!
Durch die Tatsache, dass Betreiber einer Photovoltaikanlage als Gewerbetreibende hinsichtlich der Haftungsrisiken und des Haftungsrisikos eingestuft werden, ist auch hier der Schutz durch die Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Über eine Private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist die Absicherung nicht abgedeckt. Gerade beim Betrieb der Photovoltaikanlage bedarf es gezielter Absicherungen im Hinblick auf die Haftpflicht, der dringend empfohlen wird.
Quelle: www.energieblog24.de


















































